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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2693
OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06 (https://dejure.org/2006,2693)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.03.2006 - 3 W 42/06 (https://dejure.org/2006,2693)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. März 2006 - 3 W 42/06 (https://dejure.org/2006,2693)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Testamentsvollstreckung durch den Erblasser und Wegfall des durch Verfügung von Todes wegen eingesetzten Testamentsvollstreckers wegen Nichtannahme des Amtes; Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht; Feststellung des mutmaßlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 2084; ; BGB § 2200 Abs. 1; ; FGG § 81 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 2

  • RA Kotz

    Testamentsvollstrecker - Ernennung eines neuen bei Amtsablehnung des Alten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testamentsvollstreckung - In welchen Fällen darf das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker ernennen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2006, 773
  • FGPrax 2006, 169
  • FamRZ 2006, 891
  • Rpfleger 2006, 409
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 01.10.2002 - 1Z BR 83/02

    Auslegung letztwilliger Verfügung zur Testamentsvollstreckung - Weigerung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06
    Zur Feststellung des (mutmaßlichen) Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: OLG Hamm, NJWE-FER 2001, 105, 106 f; BayObLG NJW-RR 2003, 224, 225 = FamRZ 2003, 789 = Rpfleger 2003, 127, jew. m. zahlr. w. Nachw.; Palandt/Edenhofer, BGB 65. Aufl., § 2200 Rdnrn. 2, 3; Staudinger/Reimann, BGB Neubearbeitung 2003, § 2200 Rdnr. 7).

    Die Rechtskontrolle im dritten Rechtszug ist darauf beschränkt, ob die Auslegung der Tatrichter gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand - z. B. ein Teil des Testamentswortlauts - übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BayObLG NJW-RR 2003, 224, 226 m.w.N.).

  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62

    Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06
    Zutreffend ist auch die Annahme des Landgerichts, dass die Aufgaben des Testamentsvollstreckers noch nicht erledigt sind (was ebenfalls Voraussetzung einer Ernennung ist, vgl. BGH NJW 1964, 1316; BayObLG Rpfleger 2004, 164).
  • BayObLG, 30.10.2003 - 1Z BR 80/03

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers aufgrund Ersuchens des Erblassers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06
    Zutreffend ist auch die Annahme des Landgerichts, dass die Aufgaben des Testamentsvollstreckers noch nicht erledigt sind (was ebenfalls Voraussetzung einer Ernennung ist, vgl. BGH NJW 1964, 1316; BayObLG Rpfleger 2004, 164).
  • OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 41/15

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Bestellung eines

    Hat der Erblasser eine Testamentsvollstreckung angeordnet und ist der von ihm eingesetzte Testamentsvollstrecker - wie vorliegend - wegen Nichtannahme des Amtes weggefallen, ist zu erforschen, ob das Testament in seiner Gesamtheit den Willen des Erblassers erkennen lässt, die Testamentsvollstreckung auch bei einem solchen Wegfall fortdauern zu lassen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. März 2006 - 3 W 42/06 - in [...]).
  • OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15

    Testamentsvollstrecker; mutmaßlicher Erblasserwille; ergänzende

    Zur Feststellung des mutmaßlichen Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, ferner solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 06.07.2015, 3 Wx 41/15, [...]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. März 2006, 3 W 42/06, [...]; OLG Hamm, Beschluss vom 06. November 2000, 15 W 188/00, [...]; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01. Oktober 2002, 1Z BR 83/02, [...]; M. Schmidt in: Erman, BGB , 14. A. 2014, § 2200 , Rn. 1)).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20

    Zuständigkeit bei Streit der Erben über eine Beendigung der

    Dazu sind die Gründe zu ermitteln (§ 26 FamFG), die den Erblasser zu seiner Anordnung bestimmt haben und ob diese Gründe von seinem Standpunkt auch dann noch fortbestehen, wenn die benannte Person wegfällt; dazu muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. BayObLG, FamRZ 2003, 789; OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 891; OLG Hamm, ZEV 2015, 532; OLG Schleswig, NJW-RR 2016, 903; OLG Düsseldorf, ZEV 2018, 660; Weidlich, in: Palandt, a.a.O., § 2200 Rn. 2).
  • KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10

    Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung

    Ausschlaggebend sind insbesondere die Gründe des Erblassers, die ihn zu seiner Anordnung bewogen haben und ob diese Gründe vom Standpunkt des Erblassers auch nach dem Wegfall der benannten Person fortbestehen (OLG Zweibrücken, ZEV 2007, 31; BayObLG, NJW-RR 2003, 224, 225).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 3 Wx 231/11

    Auslegung eines Erbvertrages hinsichtlich der Person des Testamentsvollstreckers

    Dazu sind die Gründe zu ermitteln, die den Erblasser zu ihrer Anordnung bestimmt haben und ob diese Gründe von seinem Standpunkt aus bei Wegfall der Person noch fortbestehen (OLG München NJW 2009, 1152; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 891; Palandt-Weidlich, BGB 70. Auflage 2011 § 2200 Rdz. 2).Ggf.
  • AG Köln, 25.11.2019 - 36 VI 242/10
    Es genügt, dass sich durch - ggf. ergänzende - Auslegung des Testamentes (§§ 133, 2084 BGB) ein darauf gerichteter Erblasserwille ermitteln lässt.Hat der Erblasser eine Testamentsvollstreckung angeordnet und ist der von ihm eingesetzte Testamentsvollstrecker - wie vorliegend - wegen Nichtannahme des Amtes weggefallen, ist zu erforschen, ob das Testament in seiner Gesamtheit den Willen des Erblassers erkennen lässt, die Testamentsvollstreckung auch bei einem solchen Wegfall fortdauern zu lassen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. März 2006 - 3 W 42/06).
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Rechtsprechung
   OLG München, 27.01.2005 - 33 Wx 76/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8253
OLG München, 27.01.2005 - 33 Wx 76/05 (https://dejure.org/2005,8253)
OLG München, Entscheidung vom 27.01.2005 - 33 Wx 76/05 (https://dejure.org/2005,8253)
OLG München, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 33 Wx 76/05 (https://dejure.org/2005,8253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung und Aufwendungsersatz nach der bis 30.06.2005 geltenden Regelung, Wahrung der Frist für die Geltendmachung, BtÄndG

  • Judicialis

    BGB § 1835 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1836 Abs. 2 Satz 4 (a.F.)

  • rechtsportal.de

    Fristwahrende Geltendmachung der Vergütung für Zeitaufwand des Vormunds nur bei aufgeschlüsselter Darstellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wahrung der Frist zur Geltendmachung von Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds (Pflegers, Betreuers); Überprüfbarkeit des Antrags durch das Vormundschaftsgericht; Erfordernis der Angabe von Datum, Art und Dauer für eine Vergütung nach Zeitaufwand

Verfahrensgang

  • AG Rosenheim - 3 XVII 477/04
  • OLG München, 27.01.2005 - 33 Wx 76/05

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 815
  • FamRZ 2006, 891 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 18.06.2002 - 15 W 105/01

    Rangrücktritt des auf den Versicherer übergegangenen Grundpfandrechts

    Auszug aus OLG München, 27.01.2005 - 33 Wx 76/05
    Denn nach Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung handelt es sich hierbei um Ausschlussfristen, deren Versäumung unmittelbar den Rechtsverlust zur Folge hat, ohne dass eine Hemmung der Frist oder eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich wäre (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 2002, 243; Palandt/Diederichsen BGB 64. Aufl. § 1836 Rn. 11 f.).
  • OLG Dresden, 04.08.2003 - 15 W 1456/02

    Mitwirkungspflichten des Gerichts bei drohender Verfristung der

    Auszug aus OLG München, 27.01.2005 - 33 Wx 76/05
    Dieser Zweck kann aber nur erreicht werden, wenn von dem Betreuer verlangt wird, die Abrechnung für das Vormundschaftsgericht überprüfbar zu erstellen (vgl. auch OLG Dresden FamRZ 2004, 137).
  • BGH, 24.10.2012 - IV ZB 13/12

    Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Nachlasspflegers: Anforderungen an die

    Ein Vergütungsantrag muss jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen (KG FGPrax 2011, 235, 236; OLG Hamm FGPrax 2009, 161 ff.; OLG München MDR 2006, 815; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; a.A. Rudolf/Eckhardt, ZErb 2006, 112 ff., sie lehnen die Anwendbarkeit des § 2 Satz 1 VBVG auf den Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers ab).
  • OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12

    Frist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Nachlasspflegers

    Diese Frist kann nur durch einen vom Nachlassgericht hinreichend überprüfbaren Antrag auf Vergütungsfestsetzung gewahrt werden (vgl. OLG München, OLGR 2006, 435; vgl. auch Palandt/Götz, BGB, 72. Auflage 2013, Anh zu § 1836 § 2 VBVG Rn. 3).

    Ein Vergütungsantrag muss jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12; KG, FGPrax 2011, 235 [236]; OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 243; OLG Hamm, FGPrax 2009, 161; OLG München, OLGR 2006, 435; a.A. Rudolf/Eckhardt, ZErb 2006, 112 ff., die die Anwendbarkeit des § 2 Satz 1 VBVG auf den Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers generell ablehnen).

  • OLG Hamm, 24.04.2015 - 15 W 455/14

    Geltendmachung der Vergütung des Nachlasspflegers nach Ablauf der Ausschlussfrist

    Dazu reicht die bloße Angabe der Stundenzahl ohne konkreten Tätigkeitsnachweis für die fristgerechte Geltendmachung des Anspruchs nicht aus (BGH a.a.O.; Senat FGPrax 2009, 161 ff.; KG FGPrax 2011, 235; OLG München MDR 2006, 815; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2012 - 9 WF 209/12

    Zum Vergütungsantrag

    Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist, die allein durch einen beim zuständigen Gericht eingereichten Antrag auf Vergütungsfestsetzung gewahrt werden kann (OLG Naumburg, Rechtspfleger 2012, 319; KG Berlin, Rechtspfleger 2011, 605; OLG München, OLGR 2006, 435).

    Dabei ist bereits zu berücksichtigen, dass die Ausschlussfrist des § 1835 a Abs. 4 BGB nur gewahrt werden kann, wenn ein hinreichend überprüfbarer Antrag auf Vergütungsfestsetzung eingereicht wird (OLG Naumburg, Rechtspfleger 2012, 319; KG Berlin, Rechtspfleger 2011, 605; OLG München, OLGR 2006, 435).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2014 - 3 Wx 292/11

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Gewahrt wird die Ausschlussfrist - nur - durch Einreichung eines Vergütungsantrages, der es dem Nachlassgericht ermöglicht, die zutreffende Vergütungshöhe zu prüfen und festzustellen; mit anderen Worten muss der Antrag "bewilligungsfähig" sein, damit den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Abrechnung entsprechen (BGH NJW-RR 2013, S. 519 f.; OLG Frankfurt FamRZ 2002, S. 193 f.; OLG Dresden FamRZ 2004, S. 137 f.; OLG München MDR 2006, S. 815 f.; KG MDR 2013, S. 411; anderes ergibt sich auch nicht aus der eine pauschalierte Betreuervergütung betreffenden Entscheidung OLG Hamm FGPrax 2009, S. 161 f.; ferner: MK-Wagenitz, BGB, 6. Aufl. 2012, § 2 VBVG Rdnr. 3; Palandt-Götz, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2 VBVG Rdnr. 3).
  • KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10

    Vergütung des Nachlasspflegers: Anforderungen an die Geltendmachung des

    Unstreitig ist danach, dass die pauschale Anmeldung von Ansprüchen, die überhaupt keine Prüfung der Vergütungshöhe ermöglichen, nicht als fristwahrende Geltendmachung im Sinne des Gesetzes angesehen werden kann (OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 243; OLG München, BeckRS 2008, 24322; OLG Hamm, FGPrax, a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 15.11.2011 - 2 Wx 15/11

    Erlöschen der Vergütungsansprüche des Nachlasspflegers durch Fristablauf

    Die Frist kann nur gewahrt werden durch einen vom Nachlassgericht hinreichend überprüfbaren Antrag auf Vergütungsfestsetzung (vgl. OLG München, Beschluss v. 27.01.2006, 33 Wx 76/05, OLGR 2006, 435; auch Diederichsen, aaO., Rn. 3).
  • KG, 12.07.2013 - 1 W 383/12

    Betreuervergütung: Bindungswirkung der Art der Betreuerbestellung; Rückzahlung zu

    Richtet sich die Vergütung nach dem zeitlichen Aufwand der Betreuung, hat die Abrechnung eine Aufstellung mit einem nach Datum, Art und Zeitaufwand differenzierenden Tätigkeitsnachweis zu enthalten (OLG München, MDR 2006, 815, 816).
  • OLG Naumburg, 11.11.2011 - 2 Wx 15/11

    Vergütung des Nachlasspflegers: Ausschlussfrist für den Antrag auf

    Die Frist kann nur gewahrt werden durch einen vom Nachlassgericht hinreichend überprüfbaren Antrag auf Vergütungsfestsetzung (vgl. OLG München, Beschluss v. 27.01.2006, 33 Wx 76/05, OLGR 2006, 435; auch Diederichsen, a.a.O., Rn. 3).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 09.11.2005 - 2 T 661/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,31246
LG Koblenz, 09.11.2005 - 2 T 661/05 (https://dejure.org/2005,31246)
LG Koblenz, Entscheidung vom 09.11.2005 - 2 T 661/05 (https://dejure.org/2005,31246)
LG Koblenz, Entscheidung vom 09. November 2005 - 2 T 661/05 (https://dejure.org/2005,31246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung der Vergütung eines staatlich bestellten Betreuers für eine mittellose Person

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Pflicht zum Einsatz des Vermögens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 891
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04

    Einssatz von Ersparnissen des Betreuten aus Opferentschädigung - Rückstellungen

    Auszug aus LG Koblenz, 09.11.2005 - 2 T 661/05
    Auch die Kosten einer anstehenden Zahnbehandlung tangieren die Frage der Mittellosigkeit nicht entscheidend (vgl. BayObLG, FGPrax 2005, 119 = FamRZ 2005, 1199 [LSe]).
  • OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98

    Festsetzung einer Betreuervergütung nebst Auslagen gegen die Landeskasse wegen

    Auszug aus LG Koblenz, 09.11.2005 - 2 T 661/05
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Mittellosigkeit ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz (OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 799).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2002 - 20 W 312/01

    Betreuervergütung: Zeitpunkt für die Beurteilung der Mittellosigkeit, wenn die

    Auszug aus LG Koblenz, 09.11.2005 - 2 T 661/05
    (BayObLG, FamRZ 1998, 1618 = BtPrax 1998, 233; OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.2.2002 - 20 W 312/01, m. w. N.).
  • BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98

    Zulässigkeit der Vergütung eines Betreuers aus dem Vermögen des Betroffenen

    Auszug aus LG Koblenz, 09.11.2005 - 2 T 661/05
    (BayObLG, FamRZ 1998, 1618 = BtPrax 1998, 233; OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.2.2002 - 20 W 312/01, m. w. N.).
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